Derzeit scheint es noch ein wenig wie Glück im Unglück. Auch wenn das Lieferkettengesetz das Ziel der Transparenz in den Liefernetzwerken verfolgt, adressiert es doch im Kern lediglich eine aktive Risikoanalyse bei direkten Zulieferern (Tier 1). Bei mittelbaren Zulieferern (Tier 2-n) müssen Unternehmen erst nach Erhalten von Hinweisen auf Verstöße aktiv werden. Das scheint jedoch erst der Beginn einer verstärkten Transparenz zu sein. Dabei soll ein Entwurf der EU-Parlamentarier vorgelegt werden, bei dem zukünftig eine weitergefasste Risikoanalyse durch die Unternehmen erfolgen soll [3]. Dabei sollten Unternehmen nicht glauben, dass sie nicht aktuell …
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