Das ab dem 1. Januar 2023 geltende Gesetz zum Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten (Lieferkettengesetz) verfolgt das Ziel, menschenrechtswidrige Produktions- und Arbeitsbedingungen sowie den Schutz der Umwelt in den Wertschöpfungsnetzwerken zurückzuverfolgen [1, 2]. Um bei erkannten Missständen Maßnahmen zu ergreifen, müssen die Informationen zu Produktions- und Arbeitsbedingungen transparent über die Liefernetzwerke vorliegen. Dieses Ziel ist jedoch nur mit einem digitalen und effizienten Informationstausch möglich. Die Frage ist somit, wie und unter welchen Rahmenbedingungen dieser Informationsaustausch gelingen kann.