Viele Entscheidungsträger in Industrieunternehmen haben sicherlich die immer größer werdende Hektik im Vorfeld des Starts der DSGVO-Anwendbarkeit zum 25.05.2018 in mehr oder weniger guter Erinnerung. Zwar gilt die Industrie nicht als primärer Brennpunkt der DSGVO, dennoch werden auch hier in erheblichem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet. Diese können sich bspw. auf Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten beziehen und müssen auch nicht immer als solche auf den ersten Blick erkennbar sein. So können sogar Maschinendaten, die sich einem Kundenauftrag zuordnen lassen, personenbezogen sein.