Der gesetzliche - also allgemein gültige - Rahmen lässt der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung großen Spielraum. Ob dieser ausgenutzt werden kann, hängt davon ab, welchen Rahmen der Kollektivvertrag für eine Branche vorgibt. Für die Arbeitnehmer/-innen geht es nicht nur um zeitliche Belastung durch Arbeit und Selbstgestaltung von Zeit sondern immer auch um Lohn. Je flexibler Arbeitszeiten gestaltet werden sollen, desto intensiver ist daher ihre Mitbestimmung erforderlich.