Die EU verfolgt mit der europäischen Datenstrategie das Ziel, den Zugang zu Daten zu verbessern und deren Austausch zu fördern, um einen europäischen Binnenmarkt für Daten zu schaffen. Zentrale Instrumente sind dabei die gemeinsamen europäischen Datenräume, die rechtliche und faktische Hürden des Datenteilens abbauen sollen. Der Beitrag analysiert ausgewählte rechtliche Hindernisse des Datenteilens, insbesondere fehlende Kontrollmöglichkeiten, datenschutzrechtliche Unsicherheiten und regulatorische Fragmentierung. Im Mittelpunkt steht der europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) als erste Ausgestaltung eines solchen Datenraums. Anhand des EHDS wird untersucht, inwieweit gemeinsame europäische Datenräume geeignet sind, das Teilen von Daten zu ermöglichen, welche Grenzen bestehen und unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung auf andere Sektoren denkbar ist.
Die Europäische Union will einen Binnenmarkt für Daten schaffen – doch Unternehmen zögern beim Teilen ihrer Daten. Können gemeinsame europäische Datenräume dieses Spannungsfeld auflösen? Der Beitrag zeigt am Beispiel des Gesundheitsdatenraums (EHDS), wie rechtliche Hürden überwunden werden sollen, wo Grenzen liegen und ob das Konzept auch in anderen Sektoren tragfähig ist.
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