Die ausufernde Insolvenzanfechtung stellt für den redlichen Unternehmer ein ernst zu nehmendes Problem dar. Gerät der Kunde in die Insolvenz, müssen die Forderungen häufig ganz oder teilweise abgeschrieben werden. Doch Insolvenzverwalter schauen inzwischen auch auf die langjährigen Geschäftsbeziehungen zurück und können mithilfe der Anfechtung Zahlungen des Kunden zurückfordern, die weit vor der Insolvenz geleistet wurden. Zwei Drittel aller Unternehmen, die von der Insolvenz eines Kunden betroffen sind, erhalten jedes Jahr ein entsprechendes Schreiben eines Insolvenzverwalters. Nach einer Umfrage der deutschen Credit-Manager liegt die Anfechtungssumme bei 40 Prozent der Unternehmen höher als 100.000 Euro. Wirtschaftsverbände [1] und Politik [2] haben die Problematik längst erkannt.