Die mit der Entwicklung hin zur Industrie 4.0 einhergehende Vernetzung von Produktionssystemen und der Einsatz von IoT-Geräten erzeugt eine erhebliche Datenmenge, mit der direkt oder indirekt auch Arbeitnehmer- und Kundendaten erfasst werden. Seit dem 25. Mai 2018 ersetzt nun die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) [1] zusammen mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz vollends das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten ergebenden Dokumentationspflichten werden damit massiv ausgeweitet und Kunden sowie Mitarbeiter erhalten unter anderem weitgehende Schutz-, Informations-, Auskunfts- und Löschrechte hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen bei Verstößen gegen die EU-DSGVO mit erheblich angehobenen Bußgeldern rechnen, welche bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen können.
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